Die Gebührenerhebung im AWZV Bode-Wipper basiert auf der Basis des Einwohnergleichwertes (EGW), also nach der Einwohnerzahl auf dem Grundstück, der abgefahrenen Abwasser- bzw. Fäkalschlammmenge sowie der abflusswirksamen Flächen.
Begriffsdefinitionen:
Volleinleiter leiten das anfallende Abwasser auf direktem Wege über die Kanalisation bis zur Kläranlage.
Teileinleiter müssen das Abwasser mittels Kleinkläranlage vorreinigen und leiten dann den Überlauf in die Kanalisation ein.
Direkteinleiter müssen ebenfalls eine Kleinkläranlage vorhalten, leiten den Überlauf allerdings nicht in einen Kanal, sondern in ein Gewässer ein bzw. versickern im Untergrund
Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt per Entsorgungsfahrzeug, wobei pro Einwohner in der Regel 1 m³ / Jahr abgefahren wird.
Das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vollständig per Entsorgungsfahrzeug abgefahren.
Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe der Direkteinleiter für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. seine Versickerung. Sie wird vom AWZV an den Freistaat gezahlt und über die Abwasserabgabensatzung auf die betreffenden Grundstückseigentümer abgewälzt. Die Erhebung basiert auf der Anzahl der Bewohner auf dem Grundstück per 30. Juni des Jahres.
Anfallendes Niederschlagswasser kann, soweit das möglich ist, auf dem Grundstück versickert oder verbraucht werden.
Der Anschluss- und Benutzungszwang wird insoweit nur für das Schmutzwasser ausgeübt.
Die Gebühren dienen zur Deckung der lfd. Abwasserbeseitigung. Die Höhe der Gebühren wird durch eine Kalkulation ermittelt. Entsprechend der 4-Jahreskalkulation vom Herbst 2021 für die Jahre 2022 bis 2025 haben sich Änderungen und auch Gebührenerhöhungen erforderlich gemacht.
Gebührensätze vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 und ab dem 01.01.2022
(beschlossen zur Verbandsversammlung am 20.11.2017, bzw. am 08.11.2021) ab dem 01.01.2022
Volleinleiter: | 132,23 € / EGW und Jahr 135,12 € |
Teileinleiter: | 55,21 € / EGW und Jahr 35,89 € |
Fäkalschlammentsorgung: | 38,72 € / m³ 50,41 € |
Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben: | 23,88 € / m³ 27,64 € |
Niederschlagswassergebühr für Grundstücke: | 0,70 € / m² und Jahr 0,76 € |
Niederschlagswassergebühr für Straßen, Wege, Plätze: | 0,64 € / m² und Jahr 0,72 € |
Abwasserabgabe für Schmutzwasser: | 17,90 € / Person und Jahr keine Änderung |
Teileinleitergebühr für vollbiologische Anlagen | 40,69 € / EGW und Jahr 21,55 € |
Reinigungsgebühr für Straßeneinläufe der Straßen, Wege und Plätze | 20,43 € / Stück keine Änderung |
Der (einmalige) Abwasserbeitrag ist eine Investitionsbeteiligung der Grundstückseigentümer zur Errichtung der öffentlichen Abwasseranlage.
Der Beitragssatz beträgt im AWZV Bode-Wipper 2,64 € / m² gewichtete Grundstücksfläche. Die Wichtung erfolgt auf der Basis der Anzahl der Vollgeschosse.
Die satzungsrechtlichen Grundlagen für die vorstehenden Angaben sind:
- die Entwässerungssatzung (EWS),
- die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS),
- die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS), sowie
- die Abwasserabgabensatzung.
Diese Satzungen können Sie im Downloadbereich aufrufen.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen die Mitarbeiter des AWZV zur Verfügung.
Ihr AWZV Bode-Wipper