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  • Der Abwasserverband wurde am 18.12.1991 in Bleicherode als Wasser- und Bodenverband nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz gegründet.
    Gründungsmitglieder waren die 13 Gemeinden der damals noch bestehenden Gemeindeverbände Sollstedt und Bleicherode:

    Bleicherode
    Sollstedt
    Rehungen
    Wülfingerode
    Obergebra
    Niedergebra
    Großlohra
    Elende
    Lipprechterode
    Kraja
    Kleinbodungen
    Wipperdorf
    Kehmstedt

    1. Verbandsvorsteher war der damalige Bürgermeister der Gemeinde Niedergebra, Herr Manfred Schulz. Ab 30.03.1992 war Herr Dieter Kochbeck Verbandsvorsteher.
    Die Verbandssatzung wurde am 13.01.1992 vom Landrat genehmigt.

    Der AWZV Bode-Wipper wurde als Rechtsnachfolger des Abwasserverbandes nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das am 11.06.1992 in Kraft trat, mit der Verbandsversammlung vom 25.02.1993 neu gegründet.
    Mitglieder waren die Gemeinden, die bereits 1991 den Abwasserverband (als Wasser- und Bodenverband) gründeten.
    Hintergrund der Neugründung war die nunmehr vorliegende verbesserte gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Erfüllung der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung.

    Mit Beschluss vom 21.04.1993 wurde der Abwasserverband Bode-Wipper (Wasser- und Bodenverband) aufgelöst.

    Zum Verbandsvorsitzenden des neuen Verbandes wurde Herr Dieter Kochbeck, zu seinem Stellvertreter Herr Jürgen Hohberg gewählt.
    Zum Geschäftsleiter wurde Herr Hartmut Winter, bisher Technischer Leiter des Abwasserverbandes berufen.

    Die Gemeinde Elende wurde am 22.01.1994 in die Stadt Bleicherode und die Gemeinde Wülfingerode am 01.05.1996 in die Gemeinde Sollstedt eingemeindet.
    Die Gemeinden Etzelsrode und Friedrichsthal wurden zum 01.01.2003 in den AWZV als neue Mitglieder aufgenommen.

    Damit waren weiterhin 13 Gemeinden Mitglieder des Verbandes.

    Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.03.2003 wurden die Gemeinden
    Nohra,
    Hainrode,
    Wolkramshausen und
    Kleinfurra
    in den Verband aufgenommen. Diese Gemeinden bildeten bis dato den AWZV Hainleite-Wipper Wolkramshausen. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Aufnahme mit dem AWZV Bode-Wipper durch den Freistaat gefördert.
    Der AWZV Hainleite-Wipper wurde nach seiner Abwicklung aufgelöst.

    Mit Wirkung vom 01.Dezember 2007 wurde die Gemeinde Obergebra aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Stadt Bleicherode eingegliedert (Eingemeindung).
    Mit Wirkung vom 01.Januar 2009 wurde die Gemeinde Rehungen aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Gemeinde Sollstedt eingegliedert (Eingemeindung).

    Der AWZV hatte damit 15 Mitgliedsgemeinden.

    Durch die Gebietsreform zum 01.01.2019 gingen die Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Kleinbodungen, Kraja, Etzelsrode, Friedrichsthal, Wipperdorf, Nohra, Wolkramshausen und Hainrode in der neu gegründeten Landgemeinde Stadt Bleicherode auf.
    Der AWZV hat damit derzeitig 7 Mitgliedsgemeinden, nämlich die Landgemeinde Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode, Niedergebra und Sollstedt.

    Geschäftsleiter ist ab dem 01.02.2009 Herr Matthias Liebergesell.

    Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle des AWZV ist während der Kernarbeitszeit

    montags von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
    dienstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    mittwochs von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
    donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    sowie freitags von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    telefonisch unter der Rufnummer    
    036338/45620 bzw. der FAX Nr. 036338/456212
    und unter info@abwasser-bleicherode.de zu erreichen.

    Sprechzeiten

    Ab 2023 sind persönliche Termine mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 

    dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

    Notruf

    Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2015 im AWZV Bode-Wipper die gleitende Arbeitszeit eingeführt wurde. Wenn Sie also mit einer bestimmten Mitarbeiterin / einem bestimmten Mitarbeiter außerhalb der Sprech- bzw. Kernarbeitszeiten sprechen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

    Außerhalb der Sprech- und Geschäftszeiten sowie bei Störungen und Havarien erreichen Sie den AWZV unter der

    Notrufnummer 0172/ 3602200

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