Die nachfolgenden Satzungen des AWZV sind für eine Darstellung zu umfangreich. Sie haben daher die Möglichkeit des Downloads.
Hinweis: Die zum Download bereitgestellten Satzungen dienen lediglich der Information. Sie haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und stellen nur Lesefassungen dar.
Verbandssatzung
Die Gründungssatzung aus dem Jahr 1993 wurde mehrfach, letztmalig mit der 1. Änderung der Neufassung 2009 vom 20.11.2019 geändert. Diese Änderung steht Ihnen als Lesefassung im Downloadbereich zur Verfügung.
Entwässerungssatzung (EWS)
Die EWS ist die technische Satzung des AWZV. Sie definiert die Begriffe, regelt die Bedingungen der Benutzung der Anlagen des Verbandes, sowie den Umgang mit Abwasser. Abrufbar ist die Neufassung vom 21.01.2013.
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS)
Hier werden die Benutzungsgebühren in Euro und Cent dargestellt. Die Gebühren werden regelmäßig kalkuliert. Bei Veränderungen ist diese Satzung anzupassen. Es dürfen vom Bürger nur Gebühren verlangt werden, die in dieser Satzung dargestellt sind. Es steht Ihnen eine Lesefassung der Neufassung vom 14.12.2017 unter Einarbeitung der 1. und 2. Änderung (2020 bzw. 2021) zur Verfügung (wirksam ab 01.01.2022).
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS)
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Grundstückseigentümer an den Investitionskosten der abwassertechnischen Anlage des Verbandes zu beteiligen sind. Diese Satzung regelt dazu die Bedingungen und legt den Beitragssatz fest. Dieser beträgt 2,64 € / m² gewichtete Grundstücksfläche. Im Downloadbereich ist die Lesefassung mit der letzten Änderung vom 14.12.2017 eingestellt.
Abwasserabgabensatzung AWA-S
Die Abwasserabgabe wird durch den Freistaat erhoben. Sie ist eine Umweltabgabe und wird in Thüringen in gewässerverbessernden Maßnahmen wieder eingesetzt.
Es ist geregelt, dass die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften die Abwasserabgabe im Auftrag des Landes auf die Grundstückseigentümer abwälzen. Diese Satzung ist vom 14.12.2017.
Verwaltungskostensatzung
Der AWZV hat keine eigene Verwaltungskostensatzung. Zulässigerweise hat der Verband erklärt, das Thüringer Verwaltungskostengesetz ab dem 01.01.2012 anzuwenden.